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Jahresbeiträge
| Natürliche Personen mindestens | 50,-- Euro |
| Firmen und Körperschaften mindestens | 150,-- Euro |
Darüber hinausgehende Förderbeiträge werden begrüßt. Die Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben nach § 10b EStG abzugsfähig. Eine Spendenbescheinigung wird Ihnen ohne gesonderte Aufforderung zugestellt.
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